Betriebsleiter Lehrgang


Betriebsleiterlehrgang ("MEISTERKURS")

Der Meisterlehrgang ist ein Ausbildungsweg für junge Bauern/Bäuerinnen, die bereits FacharbeiterInnen sind und Interesse an persönlicher Weiterbildung und Weiterentwicklung ihrer Betriebe haben.
Der Meisterkurs führt in 15 Monaten zum Landwirtschaftsmeister/zur Landwirtschaftsmeisterin.
Über die Buchhaltung sollen die TeilnehmerInnen zunächst Einblick in den wirtschaftlichen Gang ihres Unternehmens gewinnen, im Meisterkurs sollen sie dann die wesentlichen Qualifikationen eines guten Betriebsleiters/einer guten Betriebsleiterin erwerben können. Das Facharbeiterwissen über die Produktionstechnik wird vorausgesetzt, der Unterricht bezieht sich auf die speziellen Erfordernisse der TeilnehmerInnen in diesen Bereichen.
Im Mittelpunkt des Meisterkurses steht der wirtschaftliche Erfolg der Teilnehmerbetriebe und wie er verbessert werden kann; sei es durch die Senkung von Kosten, verbessertes Marketing, Umstrukturierung des Betriebes oder andere erfolgsversprechende Maßnahmen. Der entscheidende Erfolgsfaktor dabei ist der Bauer/die Bäuerin als UnternehmerIn: ihn/sie auf die Erfordernisse der kommenden Jahre vorzubereiten, ist das eigentliche Ziel.

Die wesentlichen Inhalte des Meisterkurses:

  • Persönlichkeitsbildung:
    Kommunikation, Rhetorik, selbständiges Erarbeiten von Problemlösungen
  • Marketing:
    Wege und Formen der Vermarktung der eigenen Produkte
  • Betriebswirtschaft und Buchhaltung:
    aus Ergebnissen der Deckungsbeitragsrechnung einzelner Betriebszweige soll ein wirtschaftliches Konzept für den Gesamtbetrieb abgeleitet werden; Förderungsoptimierung
  • EDV und Internet:
    ihr Einsatz im landwirtschaftlichen Betrieb
  • Rechts- und Steuerkunde:
    ein in Zukunft immer wichtigerer Bereich für den Betriebsleiter
  • Produktionsgegenstände:
    ausgerichtet auf die spezifischen Bedürfnisse der Teilnehmer (Tierhaltung, Pflanzenbau, Landtechnik)
  • Hausarbeit:
    mit fachlichen Anleitung ein Betriebskonzept zu entwickeln

Folgende Voraussetzungen müssen Sie dazu erfüllen:

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Facharbeiterbrief
  • eine mindestens dreijährige Tätigkeit in der Landwirtschaft seit Ablegung der Facharbeiterprüfung
FSE2